Gebäudemodernisierungsgesetz löst Gebäudeenergiegesetz ab

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Davon sind Neubauten sowie viele Bestandsgebäude betroffen, etwa im Fall einer Sanierung oder einem Heizungstausch. Mit der Novelle entfallen unter anderem die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen. Neu eingebaute fossile Heizungen müssen stattdessen mit einem steigenden Anteil biogener Brennstoffe betrieben werden.  

Mit dem am 10. Juli 2026 verabschiedeten Gesetz wird künftig eine sogenannte „Biotreppe“ eingeführt. Sie sieht vor, dass Öl- und Gasheizungen ab 2029 schrittweise mit einem steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biogas betrieben werden müssen. Der Anteil beginnt bei mindestens zehn Prozent und soll bis 2029 auf 60 Prozent steigen. Verschiedene Kosten, die bei der Nutzung von Bio-Gas oder Bio-Öl entstehen, müssen zwischen Mietenden und Vermietenden aufgeteilt werden. 

Wie wirtschaftlich der Betrieb einer Öl- oder Gasheizung künftig sein wird, lässt sich derzeit nur schwer abschätzen. Heizsysteme wie Wärmepumpen, Pelletheizungen, Hybridheizungen oder – sofern verfügbar – Wärmenetze bieten dagegen eine hohe Planungssicherheit durch kalkulierbare Betriebskosten, eine verlässliche Energieversorgung und eine klimafreundliche Technik. Welche Heizlösung im Einzelfall die sinnvollste ist, hängt insbesondere von den baulichen Gegebenheiten, dem Standort, der örtlichen Infrastruktur sowie den zu erwartenden Investitions- und Betriebskosten ab. 

Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie entschied sich bereits im Jahr 2025 die Mehrheit der Immobilienbesitzer beim Heizungstausch für eine Wärmepumpe. Ausschlaggebend waren unter anderem die Preisrisiken fossiler Energieträger sowie die langfristig häufig niedrigeren Betriebskosten von Wärmepumpen. 

Parallel zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wurde auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet. Anträge nach den neuen Bedingungen können ab dem 21. Juli 2026 gestellt werden. Förderbedingungen

Wir empfehlen, vor einem Heizungstausch eine unabhängige Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW in Anspruch zu nehmen. Die Wahl des Heizsystems ist eine langfristige Investitionsentscheidung, die von den baulichen Gegebenheiten, den örtlichen Rahmenbedingungen und den voraussichtlichen Investitions- und Betriebskosten abhängt. Energieberatungsangebote der Verbraucherzentrale NRW