BEG-Fördermittel – neue Bedingungen ab 21.07.2026 und Übergangsphase
Ab dem 21.07.2026 gelten die folgenden neuen BEG-Förderkonditionen:
Für Hauseigentümer sind vor allem die Änderungen im Bereich BEG-Heizungsförderung Wohngebäude ausschlaggebend. Diese sind:
Haushalte mit Kindern werden zusätzlich gefördert. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind in der Familie, reduziert sich das anzusetzende Haushalts-Jahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro. Ein Beispielhaushalt mit 60.000 Euro Jahreseinkommen und zwei Kindern (eines davon minderjährig) bekommt somit weiterhin einen Einkommensbonus in Höhe von 10 Prozent (siehe oberen Abschnitt).
Übergangsphase – was bedeutet das für Hauseigentümer?
Hauseigentümer mit einer gültigen Antragsbestätigung
Eigentümer mit bestehender Bestätigung zum Antrag (BzA) beziehungsweise Technischer Projektbeschreibung (TPB) werden zu den bisherigen Konditionen gefördert. Wer trotz vorliegender gültiger Antragsbestätigung den Antrag noch nicht eingereicht hat, kann dies noch nachholen.
Hauseigentümer, die den Zeitpunkt verpasst haben
Während der Umstellungsphase vom 09.07.2026 bis einschließlich 20.07.2026 können für alle BEG-Produkte bei der KfW keine neuen Bestätigungen zum Antrag erstellt werden. Die Erstellung der Technischen Projektbeschreibungen (TPB) durch das BAFA ist ebenfalls nicht mehr möglich. Betroffenen bleibt es nur zu warten, bis die neuen Regelungen gelten.
Hauseigentümer, die noch vor der Heizungsmodernisierung stehen
Wer sich mit der Thematik noch nicht auseinandergesetzt hat, braucht sich nicht mehr zu beeilen. Für den gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Förderkonditionen.
Quelle: co2online
Bei allen Fragen rund um mögliche Fördermittel empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch die Energieexperten der Verbraucherzentrale NRW. Energieberatungsangebote der Verbraucherzentrale NRW