Klimapaket der Bundesregierung: Wissenswertes zu Fördermitteln für Hausbesitzer

Gute Nachrichten auch für Sanierer und Energiesparer im Rhein-Sieg-Kreis: Durch einen Maßnahmen-Mix aus besserer Förderung, einem Steuerbonus für energieeffiziente Sanierungen und dem Verbot von neuen Ölheizungen ab 2026 sollen Bauen und Wohnen in Deutschland zukünftig klimafreundlicher werden. Geregelt wird dies durch das überarbeitete Klimapaket der Bundesregierung, das zahlreiche Änderungen der Bestimmungen für Hauseigentümer mit sich bringt. Energiekosten unsanierter Gebäude mit fossilen Heizungen werden teurer, Energiekosten gedämmter Häuser, die erneuerbare Energien nutzen, werden günstiger. Wir geben einen Überblick:

Bessere Förderung energetischer Sanierungen: Zuschuss oder Steuernachlass

Für Sanierungsmaßnahmen wie eine neue Heizung, der Einbau neuer Fenster, die Dach- und Fassadendämmung besteht ab 2020 auch die Möglichkeit einer steuerlichen Förderung. Dabei können Hausbesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von einem Steuerabzug profitieren. Geplant ist eine Steuerermäßigung von 20 Prozent bei einer Investition bis maximal 200.000 Euro verteilt auf drei Jahre. Möglich wäre damit über diesen Zeitraum eine Gesamtförderung von 40.000 Euro.

Alternativ stehen nach wie vor die Förderungen der KfW und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zur Verfügung.

KfW: Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %. Bei Krediten erhöhen sich die Tilgungszuschüsse um 12,5 % und der Kreditbetrag für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro, die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.

BAFA: Seit dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert.

Förderung für Heizsysteme

Ölheizungen werden generell nicht mehr gefördert. Dafür werden Hausbesitzern attraktive Anreize geboten, in den kommenden Jahren von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf Heizungen mit erneuerbaren Energien umzusteigen. Um die Austauschrate von alten Ölheizungen in neue, klimaschonende Heizsysteme zu erhöhen, ist eine „Austauschprämie“ von bis zu 45 % der Investitionskosten gewährt.

Weiterhin sieht das Klimapaket ein Verbot neuer Ölheizungen vor. Ab 2026 soll in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein. Zusätzlich wird ab 2021 ein CO2-Preis eingeführt, der die Kosten für fossile Brennstoffe schrittweise erhöhen wird.

„So viele Änderungen und neue Zahlen in der Förderung gab es selten, gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, der Verbraucherzentrale NRW, unterstützen wir alle Bürgerinnen und Bürger in unseren Mitgliedskommunen. Nutzen Sie die Beratungskompetenz und die unabhängigen Angebote, als Einstieg bietet sich sehr gut eine Energieberatung zu Hause an.“, so Thorsten Schmidt, Geschäftsführer der Energieagentur Rhein-Sieg.

Umfassende Informationen zu Energieberatungsangeboten, aktuelle Förderbedingungen sowie Veranstaltungshinweise in den Mitgliedskommunen der Energieagentur Rhein-Sieg erhalten Sie unter www.energieagentur-rsk.de.