Neben den Bürgerinnen und Bürgern nimmt die Bundesgesetzgebung auch die Kommunen in die Pflicht, die Wärmewende zu gestalten. Dieser Prozess ist mit Mühen aber auch mit vielen Chancen verbunden.
Für die Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis – egal ob Gemeinde oder Stadt – gilt hier: Bis zum 30.06.2028 muss die Kommunale Wärmeplanung vorliegen. Sie bildet eine wichtige Grundlage für einen effizienten und wirtschaftlichen Umgang mit der „Wärmeversorgungsfrage“.
Bis dahin ist für Haushalte die Regelung zum Einbau einer Heizung mit 65%-Erneuerbaren-Energien-Anteil ausgesetzt und es gilt die Übergansregelung aus dem Gebäudeenergiegesetz.
Flyer zur Bedeutung des GEG: Hier erklären wir die Übergangsregelung aus dem Gebäudeenergiegesetz.
Da Gas und andere fossile Energieträger Auslaufmodelle sind, wird in jeder Kommune geprüft, welche Potentiale an Erneuerbaren Energien vorliegen. Neben der Außenluft für die Wärmepumpe (besser Luft-Wasser-Wärmepumpe) bieten sich viele weitere Möglichkeiten, von Abwärme bis Geothermie. Diese Potentiale werden mit dem aktuellen und zukünftigen Bedarf abgeglichen. In der Regel entsteht ein Gis-Kartenwerk mit Datenbanken („digitaler Zwilling“), aus dem ein Szenario für das Zieljahr 2045, aber auch eine Umsetzungsstrategie abgeleitet werden kann.
Dazu wird geprüft, ob sich in den unterschiedlichsten Gebieten im gesamten Kreis Wärmenetze eignen oder wo auf eine individuelle Versorgung zurückgegriffen werden muss. Da sich Datenlage und Technik stetig verbessern, wird der Prozess etwa alle fünf Jahre wiederholt.
Wie funktioniert die Kommunale Wärmeplanung?
Der Prozess der Kommunalen Wärmeplanung erfordert Zeit. Konkrete Ergebnisse für Ihr „persönliches Zielgebiet“ werden wahrscheinlich nicht vor Mitte 2025 vorliegen. Die Städte und Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis veröffentlichen Zug um Zug den Stand der Dinge. Die in der Karte hellgrün hinterlegten Kommunen halten bereits Informationen parat.
Zunächst wird der aktuelle Wärmebedarf im gesamten Stadt- bzw. Gemeindegebiet erfasst. Dazu zählen Raumwärme, Warmwasserbereitung und Prozesswärme für die Industrie. Anschließend wird geprüft, wo durch gesteigerte Energieeffizienz oder energetische Sanierungen der Wärmebedarf verringert werden kann und welche regenerativen Energiequellen wie Geothermie, Solarthermie, industrielle Abwärme, Abwasser oder auch grüner Wasserstoff in Zukunft genutzt werden könnten. Darauf aufbauend wird dann ein Zielszenario für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Kommune im Jahr 2045 entwickelt und es werden Maßnahmen aufgestellt, wie dieses Ziel sozialverträglich und kosteneffizient erreicht werden kann. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Netzbetreibern, der Wohnungswirtschaft und den übrigen Unternehmen mit Wärmebedarf, dem Handwerk, Bürgerinnen und Bürgern und vielen weiteren betroffenen Akteuren. Sie werden künftig umfassend und kontinuierlich an der Erarbeitung des Kommunalen Wärmeplans beteiligt und dazu eingeladen, sich im Zuge der zahlreichen bevorstehenden Beteiligungsformate aktiv mit ihren Anliegen, Anregungen und Ideen in die Planerstellung einzubringen, sich mit den Projektverantwortlichen für die Kommunale Wärmeplanung auszutauschen und sich unmittelbar über aktuelle Ergebnisse und Entwicklungen zu informieren.
Nein. Die Kommunale Wärmeplanung bedeutet nicht, dass überall in der Kommune Fernwärmeleitungen verlegt werden. Vielmehr wird geprüft, in welchen Bereichen der Einsatz von Fernwärme aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen die günstigste und sinnvollste klimaneutrale Wärmeversorgung ist, wo alternative Heizsysteme wie z.B. Wärmepumpen eine bessere Lösung darstellen oder wo Quartiersnetze geschaffen werden können. Dabei stehen die Aspekte der langfristigen Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der Wärmeversorgung für die Wirtschaft und alle Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund.
Bei der Fernwärmeversorgung gelangt die Wärme für Heizung und Warmwasser in der Regel über unterirdisch verlegte isolierte Rohrleitungssysteme über eine betriebliche beziehungsweise eine Hausanschlussleitung direkt zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Vorteile, die sich daraus ergeben, sind unter anderem, dass eine eigene Heizanlage nicht mehr benötigt wird und auch Wartungskosten oder Kosten für den Schornsteinfeger entfallen. Darüber hinaus leistet Fernwärme bei dem richtigen Energiemix einen Beitrag zum klimafreundlichen Heizen und damit zum Klimaschutz. So können verschiedene Erneuerbare Energiequellen und unvermeidbare Abwärme (z. B. aus Produktionsprozessen von Unternehmen oder aus bestimmten Rechenzentren) in die Wärmeversorgung integriert werden. Gleichzeitig muss die weitere Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung vorangetrieben werden. Es werden kontinuierlich erneuerbare und klimafreundliche Wärmequellen identifiziert und entwickelt.
Eine Wärmepumpe nutzt zur Beheizung Umweltwärme, die sie, je nach Auslegung, zuvor der Luft, dem Grundwasser oder der Erde entzogen hat. Für diesen Prozess wird Strom benötigt. Wird dieser aus dem öffentlichen Netz bezogen, ist der Beitrag, den eine Wärmepumpenheizung zum Klimaschutz leisten kann, davon abhängig, wie groß der Anteil an Windenergie, Sonnenergie und anderen erneuerbaren Energien am Strommix ist. Eine Wärmepumpe kann aber auch mit Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage betrieben werden, was sowohl ökologisch vorteilhaft ist als auch eine Unabhängigkeit von steigenden Stromkosten mit sich bringt.
Umfangreiche Informationen zur Funktionsweise einer Wärmepumpe und zu ihren Vorteilen aber auch dazu, welche Voraussetzung ein Haus erfüllen muss, damit eine Wärmepumpe sinnvoll ist sowie zu möglichen Argumenten, die gegen Wärmepumpen sprechen können, erhalten Sie unter anderem auf der Webseite der Verbraucherzentrale über den folgenden Link. Darüber, ob sich in Ihrem Gebäude der Einbau einer Wärmepumpe lohnt, können Sie sich außerdem im Rahmen einer neutralen und unabhängigen Energieberatung durch die Verbraucherzentrale informieren.
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe sind eingeladen, sich aktiv in die Gestaltung der Kommunalen Wärmeplanung mit einzubringen. Sowohl über aktuelle Mitteilungen auf dieser Webseite als auch über Social Media und über die Presse werden die Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis regelmäßig über bevorstehende Beteiligungsmöglichkeiten informieren und zu entsprechenden Formaten einladen.
Ergänzend zu den Informationen, die Sie auf dieser Webseite erhalten, werden die Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis regelmäßig über Fortschritte und getroffene Entscheidungen im Rahmen der Wärmeplanung auf ihren eigenen Webseiten informieren.
Die Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis (alle unter 100.000 Einwohner) sind gesetzlich verpflichtet, eine Kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2028 vorzulegen. Die Herangehensweise der Kommunen ist dabei unterschiedlich: Manche setzen auf die ZUG-Förderung, andere warten auf das Landesgesetz. Nach Erhalt der Zuwendungsbescheide werden die Kommunen mit den konkreten Arbeiten der Planerstellung beginnen. Im Anschluss werden die Räte die Kommunale Wärmeplanung verbindlich beschließen, so dass für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit geschaffen wird.
Nein, funktionierende Gasthermen, Ölheizungen etc. können auch nach Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes weiter genutzt werden. Gas ist vergleichsweise klimafreundlich und war immer sehr günstig.
Auch wenn moderne Brennwertkessel sehr effizient arbeiten, verursacht die Nutzung von Erdgas zur Wärmegewinnung dennoch CO2-Emissionen. Durch die schrittweise Anhebung des CO2-Preises wird das Heizen mit Gas in den nächsten Jahren kontinuierlich wesentlich teurer werden. Gleichzeitig werden die Kosten für regenerative Lösungen wie Fernwärme oder Wärmepumpen niedriger und durch gesteigerte Effizienz der Wärmebedarf sinken, sodass sich der Umstieg in jedem Fall auch finanziell lohnt.
Solange defekte Heizungsanlagen repariert werden können, dürfen sie auch weiter betrieben werden. Nur wenn der Schaden irreparabel sein sollte, sind die neuen gesetzlichen Vorgaben zu beachten: Bis die Kommunale Wärmeplanung in den einzelnen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises in Kraft tritt, darf theoretisch noch eine mit fossilen Brennstoffen (Gas, Öl, etc.) betriebene Heizanlage eingebaut werden. Voraussetzung ist dann jedoch der Nachweis einer vorausgegangenen Energieberatung, welche über finanzielle Risiken dieses Schrittes aufklärt und nachhaltige Alternativen aufzeigen kann. Zudem müssen Betreiberinnen und Betreiber dieser Anlagen gemäß Gebäudeenergiegesetz sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem – also vollständig CO2-frei hergestelltem – oder blauem Wasserstoff – also unter Abscheidung und dauerhafter Speicherung des bei der Herstellung angefallenen CO2 – einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. Nach Inkrafttreten der Kommunalen Wärmeplanung dürfen dann nur noch Heizungsanlagen verbaut werden, die mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden. Alternativ ist auch der Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz möglich.
Funktionierende Heizungsanlagen müssen nicht ersetzt werden, und defekte Anlagen dürfen, solange kein Totalschaden vorliegt, auch nach Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes weiter repariert werden. Für die Entscheidung, welche Art zu Heizen auch langfristig am rentabelsten ist, sollte im Einzelfall immer ein/e qualifizierter Energieberater/in oder ein Heizungsfachbetrieb hinzugezogen werden. Das Heizen mit Gas wird sich in den nächsten Jahren aber erheblich verteuern und stellt meist keine wirtschaftliche Lösung mehr dar.
Neben der Installation einer klimafreundlichen Heizungs- oder Klimatisierungsanlage sollte auch die Gebäudedämmung betrachtet werden. Zwar sind hier in der Regel die Investitionssummen höher als bei der Sanierung des Heiz- oder Klimatisierungssystems, der Energieverbrauch kann aber nachhaltiger gesenkt werden. Je besser das Gebäude gedämmt ist, desto geringer werden der Heiz- beziehungsweise Kühlbedarf sein. Dies wiederum beeinflusst, welches System nach der Sanierung im Optimalfall zum Einsatz kommen sollte und welche Investitions- und Folgekosten damit verbunden sind. So lohnt sich der Umstieg von alten Öl- oder Gasheizungen auf Fernwärme eher in weniger gut isolierten Altbauten mit einem hohen Energiebedarf. Eine Wärmepumpe eignet sich hingegen eher in Gebäuden, in denen der Strombedarf zur Beheizung durch eine energetische Sanierung bereits signifikant verringert werden konnte. In Gebäuden, die sich in einem energetisch schlechten Sanierungszustand befinden, führt der Einsatz von Wärmepumpen durch den hohen Stromverbrauch andernfalls zu entsprechend hohen Kosten und – je nach Strommix – Treibhausgasemissionen.
Neben dem Heizungstausch und der energetischen Sanierung gibt es eine Reihe weiterer nicht- und geringinvestiver Maßnahmen, mit denen der Energieverbrauch im Alltag gesenkt und unmittelbar Energie für Heizung und Warmwasser eingespart werden kann: Vom Herunterdrehen der Heizung und dem Einsatz von Thermostaten über den hydraulischen Abgleich des Rohrnetzes im Haus bis hin zur Abdichtung von Türen oder dem Einsatz wassersparender Armaturen für Dusche oder Waschbecken.
Fragen rund um das Thema Kommunale Wärmeplanung beantworten die verantwortlichen Mitarbeiter Ihrer Kommune. Ergänzend dazu beraten die Energieexperten der Verbraucherzentrale NRW in allen Fragen zur Energieversorgung unabhängig und kompetent. Vom kostenlosen Erstgespräch per Video oder Telefon bis zur günstigen Beratung durch Energieberater/-innen vor Ort werden zahlreiche Fragen beantwortet.
Der direkte Kontakt für die Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis lautet:
Timo Bißwanger / Stephan Herpertz, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW
Telefon: 02242/96930-10 oder -11
Mail: rheinsiegkreis.energie@verbraucherzentrale.nrw.
Ob sich das eigene Dach grundsätzlich für eine Photovoltaikanlage eignet, zeigt das Solardachkataster. Mit wenigen Klicks können interessierte Hausbesitzer erfahren, ob die Dachfläche ihres Eigenheims für die Installation einer Solaranlage zur Stromerzeugung oder Warmwasserbereitung geeignet ist. Die Nutzung von Solarenergie ist nicht nur ein sinnvoller Beitrag zum Klimaschutz – für viele Hausbesitzer können durch die Nutzung von Solarenergie auch Energiekosten eingespart werden.
Die Deutsche Energie-Agentur (DENA) betreibt eine Suchmaschine, über die Sie qualifizierte Energieberater in Ihrer Nähe und passend zu Ihrer Frage finden können: Energie-Effizienz-Experten (EEE)
Eine gute Möglichkeit, qualifizierte Handwerksbetriebe aus der Region zu finden, ist die Seite der Bonner Energie Agentur, die dort die Energie-Effizienz-Partner auflisten: Übersicht Energie-Effizienz-Partner
Fragen zu möglichen Förderungen beantworten ebenfalls die Energieberater der Verbraucherzentrale NRW.
Hier stellen wir Ihnen beispielhaft Abschlussberichte zur Kommunalen Wärmeplanung aus Städten bzw. Landkreisen vor, die bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen haben:
Auch aus den Reihen der Bürgerschaft kommen gute Ideen, wie in Zukunft die Wärmegewinnung nachhaltig funktionieren kann:
Soziales Klimaquartier Deichhaus (siegburg.de)
Nahwärme Dattenfeld (nahwaerme-dattenfeld.de)