Neues Gebäudeenergiegesetz: Energieberatungsangebote in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis

Zum 1. November 2020 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft und bringt mit dem Verbot von Ölheizungen und einer Beratungspflicht für Gebäudebesitzer*innen einige neue Anforderungen mit sich.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst zum 01.11.2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie weitere Regelungen ab und legt fest, welche energetischen Anforderungen beim Neubau und bei der Sanierung von Gebäuden einzuhalten sind. Zusätzlich enthält das GEG mit dem Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026 und einer in verschiedenen Fällen verpflichtenden Energieberatung auch zwei neue Regelungen, die insbesondere für Eigentümer*innen und Handwerksbetriebe relevant sind.

Das Einbauverbot von Ölheizungen wurde schon mit dem Klimapaket der Bundesregierung Ende 2019 angekündigt. Dazu stellen die unabhängigen Energieberatungsagenturen Informationen online bereit.

Beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses müssen Käufer*innen nach der Übergabe des Energieausweises eine Energieberatung in Anspruch nehmen, um die wichtigsten Inhalte des Energieausweises erläutert zu bekommen. Weiterhin muss bei einer umfangreichen Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses vor Planungsstart ein Beratungsgespräch geführt werden. In diesen Fällen sollen durch die Beratung jedoch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Eine verpflichtende Energieberatung muss daher nur durchgeführt werden, wenn es ein entsprechendes kostenloses Beratungsangebot in der Region gibt. Für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis ist dies gegeben. „Hier können sich die Bürgerinnen und Bürger auf unsere Beratungsangebote und die Kompetenz unseres Kooperationspartners, der Verbraucherzentrale NRW, verlassen“, so Celia Schütze von der Bonner Energie Agentur und Thorsten Schmidt von der Energieagentur Rhein-Sieg.

Grundsätzlich ist für Hauseigentümer*innen, die über eine Sanierung nachdenken, eine anbieterunabhängige Initialberatung zum energetischen Zustand ihres Hauses durch erfahrene Energieexperten*innen immer sinnvoll. Erste Ansprechpartnerinnen sind neben der Verbraucherzentrale im Stadtgebiet Bonn die Bonner Energie Agentur und in vielen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises die Energieagentur Rhein-Sieg.

In dem Moment, wo ein*e Energieberater*in vor Ort einen Blick auf das Gebäude werfen sollte, setzen sowohl die Bonner Energie Agentur als auch die Energieagentur Rhein-Sieg auf die Kompetenz und das Energieberatungsangebot der Verbraucherzentrale NRW. Im Anschluss an die Beratung erhalten Ratsuchende einen Beratungsbericht. „Nachdem wir bereits im Herbst letzten Jahres unser Angebot der Video- und Telefonberatung zu Energiefragen gestartet haben, können wir das Beratungsangebot auch in Zeiten der Kontakteinschränkungen im Rahmen der Covid 19-Pandemie problemlos fortführen“, so Petra Grebing, Energieberaterin der Verbraucherzentrale für den Rhein-Sieg-Kreis.

Weitere Infos unter: www.energie2020.nrw, www.bonner-energie-agentur.de oder www.energieagentur-rsk.de