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Energy Sharing – Strom in der Nachbarschaft teilen

Was wäre wenn Sie den Strom aus Ihrer PV-Anlage, den Sie nicht selber verbrauchen, einfach an Nachbarn oder Freunde weitergeben könnten?

Genau das ist die Idee hinter Energy Sharing, das nun seit dem 1. Juni 2026 in Deutschland per Gesetz möglich ist. Um zu hören, wie das in der Praxis aussieht, haben wir Ende September Tobias Otto vom Solarenergie-Förderverein eingeladen.

Das Fazit der Veranstaltung: Energy Sharing ist ein wichtiger Baustein für eine dezentrale und bürgernahe Energiewende. Die hohe Anzahl der Teilnehmenden belegt das große Interesse vieler Hausbesitzer:innen und Mieter:innen. Bis Energy Sharing flächendeckend in Deutschland genutzt werden kann, ist aber noch Einiges zu tun.

 

Was ist Energy Sharing?

Mit Energy Sharing ist das Teilen von regional erzeugtem Strom aus Erneuerbaren Energien über das öffentliche Stromnetz gemeint. Bisher haben Anlagenbetreibende den Strom, den sie etwa in den Mittagsstunden nicht selbst verbrauchen, ins Netz eingespeist und dafür eine Einspeisevergütung erhalten.

In Zeiten, in denen diese Einspeisevergütung immer weiter sinkt, bietet Energy Sharing nun die Möglichkeit, diesen Strom innerhalb ihres Verteilernetzes weiterzuverkaufen. Die Idee dahinter ist eine Win-win-Situation: Die Erzeugerin erhält etwas mehr als die Einspeisevergütung, der Nachbar bekommt im Idealfall günstigeren Strom als bei anderen Lieferanten.

Neben der Netzentlastung spricht für Energy Sharing, dass mehr Menschen an der Energiewende teilhaben können – nicht nur Eigentümer:innen mit eigener PV-Anlage auf dem Dach. Hinzu kommen wirtschaftliche Anreize für den Ausbau der Erneuerbaren Energien.

 

Das schreibt §42c EnWG vor

Die Praxis regelt seit dem 1. Juni §42c des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Anlagenbetreibende: Das können Einzelpersonen, Gemeinschaften oder juristische Personen sein, zum Beispiel Energiegenossenschaften oder kleine und mittlere Unternehmen.
  • Wegfall von Lieferantenpflichten: Wer Strom teilt, muss nicht als Vollversorger auftreten, sondern liefert nur den Strom, den er selbst nicht verbraucht. Das Gesetz sieht außerdem eine freie Wahl des Reststromlieferanten vor. Weitere Pflichten zur Bilanzierung, Abrechnung oder Kennzeichnung entfallen.
  • Einbindung von Dienstleistern: Dritte können mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt werden.

Wie funktioniert Energy Sharing in der Praxis?

In der Praxis ist Energy Sharing ein virtuelles Konstrukt, bei dem vertraglich geregelt wird, wann wie viel Strom verkauft wird. Zuerst wird ein Vertrag mit dem Nachbarn über die Strommengen und -preise abgeschlossen. Dieser Nachbar schließt zusätzlich einen Vertrag mit einem Stromlieferanten ab, der die restlichen Mengen liefert.

Für die Abrechnung müssen beide Parteien über ein intelligentes Messsystem, einen sogenannten Smart Meter, verfügen. Dieses misst im 15-Minuten-Takt, wie viel Strom erzeugt bzw. verbraucht wird. Allerdings sind Smart Meter in Deutschland aktuell noch sehr selten verbaut. Nur 5,9 Prozent der Stromzähler sind bereits digital. Doch nicht nur fehlende Smart Meter bremsen Energy Sharing aus: Es fehlen auch Abrechnungsportale bei den Verteilnetzbetreibern, standardisierte Prozesse, Musterverträge als auch fundierte Erfahrungswerte.

Laut Tobias Otto kann es noch bis zu ein Jahr dauern, bis die Verteilnetzbetreiber ihre Prozesse so weit standardisiert haben, dass Energy Sharing ohne Drittanbieter möglich ist.

 

Hürden bei der Wirtschaftlichkeit

Die aktuell größte Hürde sind die fehlenden finanziellen Anreize: Das Gesetz sieht keine reduzierten Netzentgelte oder Umlagen vor. Die Mehrwertsteuer muss gezahlt werden und die Stromsteuer entfällt bei Anlagen bis 2 MW und in einem 4,5-km-Radius. Energy Sharing wird so zu keiner günstigeren Option.

Der Weg über Dienstleister ist aktuell ein möglicher Weg, die Wartezeit bei den Verteilnetzbetreibern zu umgehen. Ein Dienstleister beschleunigt zwar den Start, kostet aber zusätzlich Geld und löst das Wirtschaftlichkeitsproblem nicht. Auch die Smart-Meter-Voraussetzung bleibt bestehen.

 

Mit der aktuellen Ausgestaltung des Gesetztes bleibt Energy Sharing hinter den Möglichkeiten der Idee zurück.  Andere Länder zeigen bereits, dass Energy Sharing ein wertvoller Schritt hin zu einer bürgergetragenen Energiewende ist, von der möglichst viele profitieren. An dem Interesse und der Nachfrage der Bürger:innen mangelt es nicht, allerdings muss der Smart Meter Ausbau voranschreiten, Prozesse müssen weiter standardisiert und finanzielle Anreize geschaffen werden.

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